Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel

Eingliederungsleistungen

Das Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel kann Leistungen in Arbeit erbringen, soweit sie zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind. Die Entscheidung über eine für Sie in Frage kommende Förderung trifft der*die zuständige Arbeitsvermittler*in bzw. Fallmanager*in. Die Antragstellung sollte rechtzeitig, d.h. vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses erfolgen.
Es werden nach SGB II (i.V.m.SGB III) folgende Förderleistungen angeboten:

Arbeitgeber

  • Eingliederungszuschuss (Eingliederung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemnissen in eine versicherungspflichtige Beschäftigung)
  • Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt (Eingliederung langzeitarbeitsloser, arbeitsmarktferner Personen in den Arbeitsmarkt)

Arbeitnehmer

  • Vermittlungsbudget (Hilfen bei der Anbahnung und Aufnahme einer Beschäftigung, Unterstützung von Bewerbungsaktivitäten)
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung (Qualifizierungen, Umschulungen)
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Probearbeit, Eignungsfeststellung, private Arbeitsvermittlung)
  • Einstiegsgeld (Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbstständigen Erwerbstätigkeit)
  • Arbeitsgelegenheiten (Förderung zusätzlicher im öffentlichen Interesse liegenden Arbeiten)
  • Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben
  • Kommunale flankierende Leistungen (Schuldner- und Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen