Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel

Bescheid

Die Entscheidung über den Antrag auf Leistungen nach dem SGB II wird per Post zugestellt. Ein Bescheid informiert Sie über die Höhe und die Dauer der gewährten Leistungen. In der Regel erfolgt die Bewilligung für 12 Monate, bei vorläufiger Bewilligung für 6 Monate. Der*die Antragssteller*in hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Kenntnis vom Inhalt des Bescheides haben. Gleiches gilt für jeglichen Informationsaustausch.

Der Bescheid beinhaltet Angaben darüber, auf welches Konto die Leistungen gezahlt werden und bei welcher Krankenkasse die Antragsteller versichert sind. Aus den beigefügten Berechnungsbögen kann man entnehmen, wie sich die Beträge im Einzelnen zusammensetzen und ob und in welcher Höhe Einkommen und Vermögen berücksichtigt wurde.

Die Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden für jeden Monat im Voraus gezahlt.