Vermögen
Vorhandenes Vermögen ist dem Grunde nach für den eigenen Lebensunterhalt einzusetzen, bevor Arbeitslosengeld II beansprucht werden kann.
Als Vermögen gelten alle verwertbaren Vermögensgüter einer Person
Dazu gehören
- Bargeld
- Guthaben auf Giro- und Anlagekonten
- Sparguthaben, Bausparguthaben
- Sparbriefe, Sparbücher, Wertpapiere
- Anleihen, Aktien, Fonds, Beteiligungen
- Kapitalversicherungen
- bewegliche Sachen, z. B. Schmuckstücke, Gemälde, Wertgegenstände, Kraftfahrzeuge
- Haus- und Grundeigentum
- dingliche Rechte an Grundstücken, z.B. Grundschuld, Nießbrauch
- sonstige geldwerte Rechte
Zu berücksichtigen ist das Vermögen aller in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Allerdings ist das vorhandene Vermögen durch die Freistellung bestimmter Vermögenswerte und durch die Gewährung von Freibeträgen vor der Anrechnung geschützt. Privilegiert sind vor allem die Rücklagen, die der Altersvorsorge dienen. Zudem ist das Vermögen von Kindern durch einen eigenen Freibetrag geschützt.