Mitwirkungspflichten
Um Ihren Antrag prüfen und darüber auch entscheiden zu können, ist Ihre Mitwirkung notwendig. Das bedeutet, Sie müssen alle Tatsachen angeben, die für die Leistungsberechnung von Bedeutung sind. Im Antragsbogen werden alle wesentlichen Angaben abgefragt. Sofern Auskünfte Dritter erforderlich sind, müssen Sie Auskünften durch diese Personen zustimmen. Sollten Beweismittel (wie Urkunden, Nachweise) erforderlich sein, müssen Sie diese benennen oder selbst vorlegen.
Auch Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Das Jobcenter ist berechtigt, die Vollständigkeit der Angaben zu überprüfen, z.B. durch einen Datenabgleich mit anderen Behörden oder Aufforderung zur Vorlage von Kontoauszügen.
Die Mitwirkungspflicht gilt für Sie als Antragsteller*in sowie die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft.