Geschütztes Vermögen
Angemessener Hausrat
Angemessener Hausrat ist nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Hierzu gehören alle Gegenstände, die zur Haushaltsführung und zum Wohnen notwendig oder zumindest üblich sind.
Pkw
Arbeitsuchende sollen flexibel bleiben. Ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person ist daher vor der Vermögensanrechnung geschützt. Als Richtwert für die Angemessenheit eines Pkw wird hier regelmäßig von einem Verkaufswert bis zu 7.500 Euro ausgegangen. Bei höherwertigen Kfz ist ein Verkauf bzw. ein Austausch gegen ein günstigeres Modell zumutbar.
Wohnung und Haus
Ein selbst bewohntes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung sind nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Die Angemessenheit der Wohnfläche richtet sich nach der Anzahl der Bewohner*innen und den Umständen des Einzelfalls. Der*die Antragsteller*in wird regelmäßig nicht zur Verwertung aufgefordert, wenn die Wohnfläche folgende Größen nicht übersteigt:
Haushaltsgröße | Eigentumswohnung in m² | Familienheim in m² |
1 – 2 | 80 | 90 |
3 | 100 | 110 |
4 | 120 | 130 |
Auch die Grundstücksgröße unterliegt einer Angemessenheitsprüfung. Ist die Größe einer selbst genutzten Immobilie nicht angemessen, ist die Verwertung abtrennbarer Gebäude- oder Grundstücksbestandteile vorrangig durch Verkauf oder Beleihung zu verlangen.
Sachen oder Rechte, deren Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist
Wertgegenstände oder Rechte, deren Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den*die Betroffene*n eine besondere Härte bedeuten würde, sollen nicht als Vermögen berücksichtigt werden. Würde der Verlust bei einem Verkauf mehr als 10 Prozent des Substanzwertes betragen, ist die Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich. Dabei bleiben künftige Gewinnaussichten unberücksichtigt.
Auch Vermögensgegenstände, die für die Aufnahme oder Fortsetzung einer Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind, bleiben unangetastet.
Die Beurteilung, ob die Vermögenswerte angemessen sind, orientiert sich an den Lebensumständen während des Leistungsbezugs und nicht an dem vorherigen Lebensstandard.