Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel

Karenzzeit und Freibeträge

Karenzzeit

Das Vermögen wird im ersten Jahr des Bezuges von Bürgergeld nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Ein erhebliches Vermögen liegt vor, wenn es die Summe von 40.000 € für die leistungsberechtigte Person zzgl. 15.000 € für jede weitere in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person übersteigt. 

Ein selbst genutztes Wohneigentum bleibt bei der Ermittlung des erheblichen Vermögens unberücksichtigt.

Vermögensfreibetrag 

Nach Ablauf der Karenzzeit beträgt der Vermögensfreibetrag 15.000 € für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person. Nicht ausgeschöpfte Freibeträge können innerhalb der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden. 

Die Karenzzeit und die Vermögensfreibeträge beziehen sich ausschließlich auf das vorhandene Vermögen.  Davon abzugrenzen ist das Einkommen, das nach Antragstellung zufließt und für den Lebensunterhalt einzusetzen ist.