Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel

Geldleistungen

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Arbeitslosengeld II. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) haben.

Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die gleichen Bedarfe. Abweichungen ergeben sich jedoch insbesondere im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung.

Bestandteile

Leistungsberechtigte und ihre Angehörigen erhalten jeweils den maßgebenden Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts. Zum Bedarf gehören aber auch die angemessenen Kosten für Miete und Heizung.  Hinzu kommen gegebenenfalls Mehrbedarfe, die für besondere Lebenslagen wie Alleinerziehung, Schwangerschaft oder Behinderung gewährt werden.

Weiterhin sind einmalige Leistungen für abweichende Bedarfslagen wie Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt des Kindes oder Erstbezug einer Wohnung möglich.