Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel

Regelbedarf

Mit dem Regelbedarf werden laufende und einmalige Bedarfe pauschal abgedeckt. Er berücksichtigt insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser) sowie in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Die Höhe des maßgeblichen Regelbedarfs ab dem 01.01.2023

für Alleinstehende, Alleinerziehende oder Leistungsberechtigte, deren Partner minderjährig ist 502 €
für volljährige Partner einer Bedarfsgemeinschaft 451 €
für erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft ab 18 Jahre 402 €
für erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 420 €
für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 348 €
für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 318 €