Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel

Antrag

Leistungen der Grundsicherung werden nur auf Antrag gewährt. Dabei wirkt der Antrag auf den Ersten des Antragsmonats zurück. Für die Zeit vor Antragstellung können grundsätzlich keine Leistungen erbracht werden.

Bitte melden Sie sich im Rahmen der Öffnungszeiten bei den Mitarbeiter*innen des Eingangsbereichs in den einzelnen Geschäftsstellen des Jobcenters oder nehmen Sie telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg mit uns Kontakt auf. Die Mitarbeiter*innen werden Ihnen bei Fragen zur Antragstellung gern behilflich sein. Bei erstmaliger Antragstellung ist die Vorlage von Personalausweis bzw. Pass und einer aktuellen Meldebescheinigung erforderlich.

Bitte beachten Sie

Für bestimmte Leistungen (z.B. Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt) ist ein gesonderter Antrag erforderlich. Bitte informieren Sie sich deshalb bei den Mitarbeiter*innen des Jobcenters.

Rechtzeitig vor Ablauf eines Bewilligungsabschnitts ist jeweils ein neuer Weiterbewilligungsantrag  zu stellen, um weiterhin Leistungen erhalten zu können. Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen des Geschäftsbetriebes wird Ihnen das entsprechende Formular aktuell ca. 4 – 6 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums per Post zugesandt.

Veränderungsmitteilungen zu den laufenden Leistungen sind  mit Kopien der entsprechenden Nachweise unverzüglich einzureichen.  Es gelten die üblichen Übermittlungswege.