Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel

Einmalige Leistungen

Auf Antrag kann das Jobcenter einmalige Leistungen gewähren. Bedarfe für

  • Erstausstattung für die Wohnung
  • Erstausstattungen für Bekleidung und bei Schwangerschaft und Geburt
  • Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen und therapeutischen Geräten

werden gesondert erbracht.

Einmalige Leistungen können auch für Personen erbracht werden, die keine laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II erhalten, deren Einkommen für den besonderen Bedarf jedoch nicht ausreicht. In diesem Fall wird das Einkommen berücksichtigt, das voraussichtlich innerhalb der nächsten 6 Monate erzielt wird.

Darlehen

In besonderen Notlagen können Sach- oder Geldleistungen als Darlehen erbracht werden. Voraussetzung ist, dass es sich um einen nach den Umständen unabweisbaren Bedarf handelt, der weder durch Vermögen, noch auf andere Weise gedeckt werden kann.

Die Übernahme von Miet- oder Energieschulden ist im Einzelfall ebenfalls als Darlehen möglich, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist, der*die Leistungsberechtigte alle Selbsthilfemöglichkeiten ausgeschöpft hat und die Schulden nicht auf rechtsmissbräuchlichem Verhalten beruhen.

Das Darlehen wird durch Aufrechnung in Höhe von 10% des maßgeblichen Regelbedarfs aller Darlehensnehmer getilgt. Das heißt, die Regelleistungen werden ab dem Monat, der auf die Auszahlung des Darlehens folgt, um monatlich 10% gemindert.