Überzahlung von Leistungen
Sofern sich nach der Bewilligung der Leistungen Änderungen ergeben, die zu einer Minderung oder einem Wegfall des Leistungsanspruchs führen, ist die Entscheidung rückwirkend aufzuheben und die zu Unrecht an Sie überzahlten Beträge sind zu erstatten. Gleiches gilt, wenn Sie bei Antragstellung falsche Angaben gemacht haben und deshalb zu hohe Leistungen gezahlt wurden.
Bitte beachten Sie
Leistungsmissbrauch wird mit Nachdruck verfolgt. Ordnungswidrigkeiten oder Straftatbestände werden geahndet. Der Schutz der Steuerzahler steht im Vordergrund.