Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel

Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe zum 01.08.2019

Durch das Starke-Familien-Gesetz wurden die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche ab dem 01.08.2019 neu gestaltet. Die wesentlichen Änderungen in aller Kürze:

  • Erhöhung des persönlichen Schulbedarf von 100 Euro auf insgesamt 150 Euro im Schuljahr, davon 100 Euro zum 1. August und weitere 50 Euro zum 1. Februar
  • Wegfall des Eigenanteils beim gemeinsamen Mittagessen in Kita und Schule
  • Lernförderung unabhängig von konkreter Versetzungsgefährdung möglich
  • Erhöhung des monatlichen Budgets für Vereinsbeiträge und Teilhabe an Aktivitäten von bisher 10 Euro auf pauschal 15 Euro

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe gelten ab dem 01.08.2019 mit dem Haupt- bzw. Weiterbewilligungsantrag als beantragt. Eine Ausnahme gilt nur bzgl. der Lernförderung; diese muss weiterhin separat beantragt werden.  Bezieher von Wohngeld bzw. KIZ müssen alle Leistungen für Bildung und Teilhabe weiterhin gesondert beantragen.

Zum Nachweis der geltend gemachten Bedarfe – z.B. für Schulausflüge und Klassenfahrten, Lernförderung, Aktivitäten – können Sie weiterhin auf die gängigen Formulare, die in unserem Download-Bereich zur Verfügung stehen, zurückgreifen.