Arbeitsmarktprogramm für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Land Sachsen-Anhalt
Ab 01.01.2021 erfolgt die Fortsetzung des Arbeitsmarktprogrammes „Arbeitsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Land Sachsen-Anhalt“. Bei Einstellung eines schwerbehinderten Menschen kann der Arbeitgeber zusätzlich gestaffelt über ein Prämienmodell Fördergelder aus der Ausgleichsabgabe des Landes Sachsen-Anhalt erhalten. Die Antragstellung erfolgt über das Jobcenter. Nähere Informationen erhalten Sie hier Flyer