Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel

Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, schwerbehinderte Menschen, Rehabilitanden

Menschen, die bei der Ausübung ihrer jetzigen Tätigkeit gesundheitliche Beschwerden haben oder ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können, benötigen gegebenenfalls besondere Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Der entsprechende Antrag ist beim zuständigen Rehabilitationsträger zu stellen. Im Falle einer Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit werden die Leistungen in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter erbracht.

Schwerbehinderte Menschen

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche, geistige und/oder seelische Gesundheit beeinträchtigt oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Als schwerbehindert gelten Menschen mit mindestens einem Grad der Behinderung von 50. Das Jobcenter bietet Menschen mit Behinderung Unterstützung zur Integration in Ausbildung und Arbeit an.
Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation oder gesundheitlichen Einschränkung nicht sofort in Arbeit vermittelt werden können, erhalten eine gezielte Beratung.

Ab 01.01.2021 erfolgt die Fortsetzung des Arbeitsmarktprogrammes „Arbeitsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen“ des Landes Sachsen-Anhalt. Bei Einstellung eines schwerbehinderten Menschen kann der Arbeitgeber zusätzlich gestaffelt über ein Prämienmodell Fördergelder aus der Ausgleichsabgabe des Landes Sachsen-Anhalt erhalten. Die Antragstellung erfolgt über das Jobcenter.

Nähere Informationen erhalten Sie hier:

Flyer: