Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel

Geschütztes Vermögen

Angemessener Hausrat

Angemessener Hausrat ist nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Hierzu gehören alle Gegenstände, die zur Haushaltsführung und zum Wohnen notwendig oder zumindest üblich sind.

Pkw

Arbeitsuchende sollen flexibel bleiben. Ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person ist daher vor der Vermögens-anrechnung geschützt. Als Richtwert für die Angemessenheit eines Pkw wird hier regelmäßig von einem Verkehrswert bis zu 15.000 Euro ausgegangen. Bei höherwertigen Kfz ist ein Verkauf bzw. ein Austausch gegen ein günstigeres Modell zumutbar.

Wohnung und Haus

Ein selbst bewohntes Hausgrundstück von angemessener Größe  oder eine entsprechende Eigentumswohnung sind nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Die Angemessenheit der Wohnfläche richtet sich nach der Anzahl der Bewohner*innen und den Umständen des Einzelfalls. Der*die Antragsteller*in wird regelmäßig nicht zur Verwertung aufgefordert, wenn die Wohnfläche folgende Größen nicht übersteigt:

Haushaltsgröße Eigentumswohnung  in m² Familienheim in m²
1 – 4 130 140
5 150 160
6 170 180

Sachen oder Rechte, deren Verwertung eine besondere Härte bedeuten würde

Wertgegenstände oder Rechte, deren Verwertung für den*die Betroffene*n eine besondere Härte bedeuten würde, sollen nicht als Vermögen berücksichtigt werden.  

Auch Vermögensgegenstände, die für die Aufnahme oder Fortsetzung einer Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind, bleiben unangetastet.