Geschütztes Vermögen
Angemessener Hausrat
Angemessener Hausrat ist nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Hierzu gehören alle Gegenstände, die zur Haushaltsführung und zum Wohnen notwendig oder zumindest üblich sind.
Pkw
Arbeitsuchende sollen flexibel bleiben. Ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person ist daher vor der Vermögens-anrechnung geschützt. Als Richtwert für die Angemessenheit eines Pkw wird hier regelmäßig von einem Verkehrswert bis zu 15.000 Euro ausgegangen. Bei höherwertigen Kfz ist ein Verkauf bzw. ein Austausch gegen ein günstigeres Modell zumutbar.
Wohnung und Haus
Ein selbst bewohntes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung sind nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Die Angemessenheit der Wohnfläche richtet sich nach der Anzahl der Bewohner*innen und den Umständen des Einzelfalls. Der*die Antragsteller*in wird regelmäßig nicht zur Verwertung aufgefordert, wenn die Wohnfläche folgende Größen nicht übersteigt:
Haushaltsgröße | Eigentumswohnung in m² | Familienheim in m² |
1 – 4 | 130 | 140 |
5 | 150 | 160 |
6 | 170 | 180 |
Sachen oder Rechte, deren Verwertung eine besondere Härte bedeuten würde
Wertgegenstände oder Rechte, deren Verwertung für den*die Betroffene*n eine besondere Härte bedeuten würde, sollen nicht als Vermögen berücksichtigt werden.
Auch Vermögensgegenstände, die für die Aufnahme oder Fortsetzung einer Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind, bleiben unangetastet.