Überzahlung von Leistungen
Sofern sich nach der Bewilligung der Leistungen Änderungen ergeben, die zu einer Minderung oder einem Wegfall des Leistungsanspruchs führen, ist die Entscheidung rückwirkend aufzuheben und die zu Unrecht an Sie überzahlten Beträge sind zu erstatten. Gleiches gilt, wenn Sie bei Antragstellung falsche Angaben gemacht haben und deshalb zu hohe Leistungen gezahlt wurden.
Durch die Einführung des Bürgergeldes gilt ab dem 01.07.2023 hierbei eine sog. Bagatellgrenze. Beträgt die Überzahlung für die gesamte Bedarfsgemeinschaft weniger als 50 Euro, wird auf Rückforderungen verzichtet. Die Anwendung der Bagatellgrenze wird durch das Jobcenter geprüft und entsprechend berücksichtigt. Die Bagatellgrenze ist kein Freibetrag! Sie sind weiterhin verpflichtet, alle Änderungen in Ihren Verhältnissen vollständig und unverzüglich mitzuteilen.
Bitte beachten Sie
Leistungsmissbrauch wird mit Nachdruck verfolgt. Ordnungswidrigkeiten oder Straftatbestände werden geahndet. Der Schutz der Steuerzahler steht im Vordergrund. Auch eine unterlassene oder verspätete Anzeige von Änderungen, die unter die Bagatellgrenze fallen, kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen.