Antrag
Leistungen der Grundsicherung werden nur auf Antrag gewährt. Dabei wirkt der Antrag auf den Ersten des Antragsmonats zurück. Für die Zeit vor Antragstellung können grundsätzlich keine Leistungen erbracht werden.
Bitte nehmen Sie bei Fragen zur Antragstellung telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg mit uns Kontakt auf. Die Mitarbeiter*innen des Eingangsbereichs werden Ihnen bei Fragen zur Antragstellung gern behilflich sein. Bei erstmaliger Antragstellung ist zur Klärung der Identität und der örtlichen Zuständigkeit die Vorlage von Personalausweis bzw. Pass und einer aktuellen Meldebescheinigung oder anderer geeigneter Unterlagen zur Klärung des gewöhnlichen Aufenthalts erforderlich.
Bitte beachten Sie
Für bestimmte Leistungen (z.B. Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt, Zusicherung Umzugskosten) ist ein gesonderter Antrag erforderlich. Bitte informieren Sie sich deshalb bei den Mitarbeiter*innen des Jobcenters.
Rechtzeitig vor Ablauf eines Bewilligungsabschnitts ist jeweils ein neuer Weiterbewilligungsantrag zu stellen, um weiterhin Leistungen erhalten zu können. Das Jobcenter wird Ihnen ca. 4 – 6 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums hierzu eine Erinnerung zusenden.
Online – Antragstellung
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Bürgergeld nach Möglichkeit digital. Die erforderlichen Nachweise können Sie ganz einfach hochladen. So sparen sie Kopier- und Portokosten. Auch Veränderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen können Sie online mitteilen. Weitere Informationen finden Sie unter Online-Antragstellung.