Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel

Regelbedarf

Mit dem Regelbedarf werden laufende und einmalige Bedarfe pauschal abgedeckt. Er berücksichtigt insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser) sowie in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Die Höhe des maßgeblichen Regelbedarfs ab dem 01.01.2024

für Alleinstehende, Alleinerziehende oder Leistungsberechtigte, deren Partner minderjährig ist 563 €
für volljährige Partner einer Bedarfsgemeinschaft 506 €
für erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft ab 18 Jahre 451 €
für erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 471 €
für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 390 €
für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 357 €