Regelbedarf
Mit dem Regelbedarf werden laufende und einmalige Bedarfe pauschal abgedeckt. Er berücksichtigt insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser) sowie in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Die Höhe des maßgeblichen Regelbedarfs ab dem 01.01.2024
für Alleinstehende, Alleinerziehende oder Leistungsberechtigte, deren Partner minderjährig ist | 563 € |
für volljährige Partner einer Bedarfsgemeinschaft | 506 € |
für erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft ab 18 Jahre | 451 € |
für erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | 471 € |
für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | 390 € |
für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres | 357 € |