Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel

Geldleistungen

Bürgergeld

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten ebenfalls Bürgergeld, es sei denn, sie haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).

Die Leistungen für erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Personen umfassen im Wesentlichen die gleichen Bedarfe. Abweichungen ergeben sich jedoch insbesondere im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung.

Bestandteile

Leistungsberechtigte und ihre Angehörigen erhalten jeweils den maßgebenden Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts. Zum Bedarf gehören aber auch die angemessenen Kosten für Miete und Heizung.  Hinzu kommen gegebenenfalls Mehrbedarfe, die für besondere Lebenslagen wie Alleinerziehung, Schwangerschaft oder Behinderung gewährt werden.

Weiterhin sind einmalige Leistungen für abweichende Bedarfslagen wie Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt des Kindes oder Erstbezug einer Wohnung möglich.