Förderung von Beschäftigungschancen
Mit dem Gesetz, §16e SGB II, werden ab 1. Januar 2019 Beschäftigungschancen für Personen, die mehr als zwei Jahre arbeitslos waren, gefördert. Unternehmen, die Arbeitskräfte aus diesem Personenkreis einstellen, erhalten einen Zuschuss für 2 Jahre. Dieser Zuschuss beträgt im ersten Jahr 75% des regelmäßig gezahlten Lohns und im zweiten Jahr 50%. Auch können Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nach den allgemeinen Regeln in Anspruch genommen werden. Nähere Informationen erhalten Sie im Jobcenter und unter BMAS