Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Krankenscheine) weiterhin in Papierform

Für Empfänger*innen von Bürgergeld gilt weiterhin, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Krankenscheine) in Papierform im zuständigen Jobcenter eingereicht werden müssen.

Sie können eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch online übermitteln:

Die Regelung, dass Arbeitgeber*innen ab 01.01.2023 die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Beschäftigten bei den Krankenkassen abzurufen haben, gilt noch nicht für Empfänger*innen von Bürgergeld.