Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Krankenscheine) weiterhin in Papierform
Für Empfänger*innen von Bürgergeld gilt weiterhin, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Krankenscheine) in Papierform im zuständigen Jobcenter eingereicht werden müssen.
Sie können eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch online übermitteln:
- Per E-Mail im PDF-Format
- Über das Online-Formular Veränderungsmitteilung (VÄM) auf der Internetseite des Jobcenters https://www.jobcenter-altmarkkreis.de/online-antragstellung
Die Regelung, dass Arbeitgeber*innen ab 01.01.2023 die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Beschäftigten bei den Krankenkassen abzurufen haben, gilt noch nicht für Empfänger*innen von Bürgergeld.