Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel

Eingliederungsleistungen

Das Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel kann Leistungen in Arbeit erbringen, soweit sie zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind. Die Entscheidung über eine in Frage kommende Förderung Ihres Arbeitnehmers trifft der*die zuständige Fallmanager*in. Die Antragstellung muss rechtzeitig, d.h. vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses erfolgen.
Es werden nach SGB II (i.V.m. SGB III) folgende Förderleistungen angeboten:

Arbeitgeber

  • Eingliederungszuschuss (Eingliederung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemnissen in eine versicherungspflichtige Beschäftigung)
  • Teilhabechancengesetz:
    • Förderung nach § 16e SGB II: Förderung von Personen, die mehr als 2 Jahre arbeitslos waren, Zuschuss für 2 Jahre, im ersten Jahr 75%, im zweiten Jahr 50 % des regelmäßig gezahlten Lohns
  • Förderung über das Arbeitsmarktprogramm „Arbeitsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Land Sachsen-Anhalt“
    • Bei Einstellung eines schwerbehinderten Menschen kann der Arbeitgeber zusätzlich gestaffelt über ein Prämienmodell Fördergelder aus der Ausgleichsabgabe des Landes Sachsen-Anhalt erhalten. Die Antragstellung erfolgt über das Jobcenter.
    • nähere Informationen erhalten Sie hier im Flyer

Arbeitnehmer

  • Vermittlungsbudget (Hilfen bei der Anbahnung und Aufnahme einer Beschäftigung, Unterstützung von Bewerbungsaktivitäten)
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung (Qualifizierungen, Umschulungen)
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Probearbeit, Eignungsfeststellung, private Arbeitsvermittlung)
  • Einstiegsgeld (Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbstständigen Erwerbstätigkeit)
  • Arbeitsgelegenheiten (Förderung zusätzlicher im öffentlichen Interesse liegender Arbeiten)
  • Saisonbeschäftigung (Fahrkosten)
  • Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben
  • Kommunale flankierende Leistungen (Schuldner- und Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen)