Eingliederungsleistungen
Das Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel kann Leistungen in Arbeit erbringen, soweit sie zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind. Die Entscheidung über eine in Frage kommende Förderung Ihres Arbeitnehmers trifft der*die zuständige Fallmanager*in. Die Antragstellung muss rechtzeitig, d.h. vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses erfolgen.
Es werden nach SGB II (i.V.m. SGB III) folgende Förderleistungen angeboten:
Arbeitgeber
- Eingliederungszuschuss (Eingliederung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemnissen in eine versicherungspflichtige Beschäftigung)
- Teilhabechancengesetz:
- Förderung nach § 16e SGB II: Förderung von Personen, die mehr als 2 Jahre arbeitslos waren, Zuschuss für 2 Jahre, im ersten Jahr 75%, im zweiten Jahr 50 % des regelmäßig gezahlten Lohns
- Förderung über das Arbeitsmarktprogramm „Arbeitsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im Land Sachsen-Anhalt“
- Bei Einstellung eines schwerbehinderten Menschen kann der Arbeitgeber zusätzlich gestaffelt über ein Prämienmodell Fördergelder aus der Ausgleichsabgabe des Landes Sachsen-Anhalt erhalten. Die Antragstellung erfolgt über das Jobcenter.
- nähere Informationen erhalten Sie hier im Flyer
- Das seit 2012 erfolgreiche Projekt „Familien stärken – Perspektiven eröffnen“, kurz „FAMICO“, wird fortgesetzt.
- Der Altmarkkreis Salzwedel und das Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel erhielten den Zuwendungsbescheid für weitere zwei Projektjahre bis Ende September 2025. Die Teilnahme am Projekt „Familien stärken – Perspektiven eröffnen (FAMICO)“ ist kostenfrei, da Mittel über die Richtlinie REGIO AKTIV aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie vom Land Sachsen-Anhalt bereitgestellt werden. Der Altmarkkreis Salzwedel trägt ebenfalls einen Teil der Kosten.Die Teilnahme ist freiwillig und für alle Familienbedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind im Haushalt möglich, in denen beide Partner arbeitslos sind oder der/die Alleinerziehende arbeitslos ist. Die Förderung liefert in erster Linie Hilfe bei der Entwicklung (neuer) beruflicher Perspektiven und soll Möglichkeiten der sozialen Teilhabe eröffnen. Dabei stehen die FAMICOs allen Teilnehmenden zur Seite, wenn es um die Bewältigung von Problemen und Hemmnissen geht, wie fehlender Kinderbetreuung sowie familiärer oder finanzieller Probleme, die einer Arbeitsaufnahme im Wege stehen. Die FAMICOs helfen bei der Bewerbung und stellen Kontakt zu weiteren Beratungsstellen und Behörden her – erfolgreich, wie die Zahlen zeigen. Interessentinnen und Interessenten können sich bei den FAMICOs selbst melden.
- In Klötze stehen Ihnen Frau Görges (Tel.: 03909 4816 4091 oder E-Mail an und
- in Salzwedel Frau Ebeling (Tel.: 03909 4816 4070 oder E-Mail an ) zur Verfügung.
- Nähere Informationen sind hier im Flyer,
- unter https://www.altmarkkreis-salzwedel.de/landkreis/foerderprojekte/familienintegrationscoach.aspx
- und unter https://jobcenter-altmarkkreis.de/arbeitssuchende/alleinerziehende-familien/ zu finden.
Arbeitnehmer
- Vermittlungsbudget (Hilfen bei der Anbahnung und Aufnahme einer Beschäftigung, Unterstützung von Bewerbungsaktivitäten)
- Förderung der beruflichen Weiterbildung (Qualifizierungen, Umschulungen)
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Probearbeit, Eignungsfeststellung, private Arbeitsvermittlung)
- Einstiegsgeld (Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbstständigen Erwerbstätigkeit)
- Arbeitsgelegenheiten (Förderung zusätzlicher im öffentlichen Interesse liegender Arbeiten)
- Saisonbeschäftigung (Fahrkosten)
- Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben
- Kommunale flankierende Leistungen (Schuldner- und Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen)