Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab 01.07.2026
Heute tritt ein neues Gesetz in Kraft. Dadurch ändert sich einiges rund um die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Damit Sie wissen, was das für Sie bedeutet, haben wir die wichtigen Änderungen für Sie (unten stehend) verlinkt.
Wenn Sie bereits Bürgergeld erhalten
Wenn Sie bereits Kundin oder Kunde des Jobcenters sind und derzeit Bürgergeld erhalten:
- Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
- Sie behalten Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner beim Jobcenter.
- Ihre Maßnahmen, wie zum Beispiel Weiterbildungen, laufen wie gewohnt weiter.


