Merkblatt zum Integrationskurs – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat für Sie ein Merkblatt zusammengefasst, in denen alle wichtigen Informationen über einen Integrationskurs (IK) informativ zusammengefasst wurde.
- Was ist ein Integrationskurs?
- Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen?
- Wie ist der Ablauf und welche Vorteile ergeben sich?
>> Hier geht es zum Merkblatt
Wichtig! zur Anmeldung beim Kursträger:
Wenn Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen werden, erhalten Sie vom Bundesamt die Bestätigung über die Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs, den sogenannten „Berechtigungsschein“.
Erwerbsfähige Leistungsbezieher*innen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende
erhalten den „Berechtigungsschein“ -nach Prüfung über das Bundesamt- vom Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel Ihrer zuständigen Arbeitsvermittlung.


