Ab dem 1. Januar 2025 arbeiten die Jobcenter und die Agenturen für Arbeit enger zusammen, um die Dienstleistungen im Bereich Weiterbildung und Rehabilitation zu verbessern. Die Jobcenter kümmern sich darum, den Bedarf an Weiterbildung festzustellen. Die Agenturen für Arbeit übernehmen die Beratung zur Weiterbildung, die organisatorische Abwicklung und die Finanzierung.
Für Menschen, die Bürgergeld beziehen und eine Rehabilitation brauchen, übernimmt die Agentur für Arbeit die komplette Beratung, Unterstützung und Finanzierung der Maßnahmen, die ihnen helfen sollen, wieder ins Arbeitsleben zu kommen. Die Jobcenter sind auch hier für die Feststellung des Bedarfs zuständig. Auch die Betreuung und Unterstützung der betroffenen Personen, abgesehen von den Weiterbildungs- und Rehabilitationsmaßnahmen, bleibt bei den Jobcentern. sowie die Bedarfsermittlung weiterer Prozessschritte bis hin zu einer gelungenen Integration.
Die Leistungsbeziehenden haben dadurch eine weitere Ansprechperson für Themen wie Weiterbildung und Rehabilitation.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Urlaube und Ortsabwesenheiten besprechen die Leistungsbeziehenden somit weiterhin mit dem Jobcenter.
Bildungsträger von Qualifizierungsmaßnahmen hingegen senden Ihre Berichte und Meldungen an die Arbeitsagentur.