Neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab 01.01.2022
Durch die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022 (RBFSV) werden die Grundsicherungsleistungen im Zwölften und Zweiten Buch Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2022 angehoben.
Die Fortschreibung erfolgte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf Grundlage der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen sowie der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter (sog. Mischindex). Die Regelbedarfsstufen steigen demnach um + 0,76 %.
Die neuen Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ergeben sich danach wie folgt:
Stufe | Leistungsberechtige | Höhe in Euro |
1 | Alleinstehende, Alleinerziehende oder Leistungsberechtigte, deren Partner minderjährig ist | 449 |
2 | Regelbedarf für volljährige Partner einer Bedarfsgemeinschaft | 404 |
3 | Regelbedarf für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft über 18 Jahre | 360 |
4 | Regelbedarf für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben | 376 |
5 | Regelbedarf für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | 311 |
6 | für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres |
285
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In allen Bescheiden über Grundsicherungsleistungen, die ab dem 04.10.2021 erstellt werden, finden die neuen Regelbedarfe bereits Berücksichtigung. Im Übrigen werden die Änderungen gegenüber den Leistungsberechtigten bei der nächsten Leistungsbearbeitung, spätestens jedoch zum Jahresende 2021, beschieden.
Darüber hinaus erfolgte eine Erhöhung des persönlichen Schulbedarfs im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets auf 52 Euro (Februar 2022) bzw. 104 Euro (August 2022). Dies betrifft auch Bezieher und Bezieherinnen von Wohngeld oder Kinderzuschlag, die entsprechende Leistungen vom Jobcenter erhalten.
Auch ohne Erlass eines vorherigen Bescheides wird das Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel in jedem Fall die Auszahlung erhöhter Leistungen ab 1. Januar 2022 umsetzen.
Eventuelle Fragen können an das E-Mail Postfach gerichtet werden.